Letzte Rate für den ersten Weltkrieg
Wenn Experten von vielem wenig und von wenigem viel wissen, dann trifft dazu in diesem Zusammenhang wieder einmal (absichtlich?) zu! Wenig bekannt ist der Umstand, dass Deutschland an den Reparationszahlungen für den ersten (!) Weltkrieg noch bis 2020 zu zahlen hat: Obwohl die Frage der deutschen Kriegsschuld bis heute umstritten ist, wird Deutschland als Kriegsverlierer (nicht -Beginner!) bis 2020 zu Zahlungen verpflichtet.
Zunächst hatte der Zwangsfrieden von Versailles keine genaue Reparationsforderung festgelegt. Diese wurde erst später von einer Kommission auf Eintausend Milliarden Mark festgelegt. Bis 1924 folgten noch 25 weitere Konferenzen zur Reparationsfrage. Schließlich legte der Dawes-Plan die Summe auf 132 Mrd. Mark fest und das Young-Abkommen senkte den Betrag 1929 auf 37 Mrd. Goldmark, zahlbar bis 1988. Doch die Zahlungen endeten in der Weltwirtschaftskrise und später im nationalen Sozialismus, der ohne Versailles wohl kaum geworden wäre was er wurde.
Aber wiederholt sich die Geschichte? Die Siegermächte des zweiten Weltkrieges annullierten das Young-Abkommen und legten Reparationsleistungen von insgesamt 50 Mrd. Dollar (Zeitwert 1949) fest, und zwar zu tragen von Ost- und Westdeutschen zu gleichen Teilen, was die Ostdeutschen viel stärker belastete als den Westen. Doch während die Sowjetunion in der SBZ und später in der DDR alles, was nicht niet- und nagelfest war demontierte, wurden die westdeutschen Kriegsschulden mit geliehenem Geld bezahlt, d.h., in handelbare Wertpapiere umgewandelt. 1953 schloß die damalige westdeutsche Regierung mit den Siegermächten ein Abkommen, das eine Regelung enthielt, daß die Zinsen der Reparationsforderungen erst durch ein vereintes Deutschland getragen werden müßten, die sogenannte Schattenquote, denn sie stand im Schatten der damaligen deutschen Teilung. 1990 trat diese Schattenquote jedoch unverhofft ans Licht, als plötzlich fällige Wertpapiere, gültig und handelbar noch bis 2020, Reparationszahlungen ein Jahrhundert lang, wie es auf einem Plakat von Herbert Rothgängel heißt: "Bis in die dritte Generation müßt Ihr fronen!"
Doch auch für den Zweiten Weltkrieg hat Deutschland anscheinend noch nicht genug bezahlt. Obwohl der Bundestag im Mai 2001 Rechtssicherheit festgestellt hat und die Auszahlung der Zwangsarbeiter-Entschädigungen freigab, soll Stuart Eizenstat (US-Amerikanischer Diplomat mit jüdischen Wurzeln), der US-Unterhändler über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, plötzlich die Frage nach Reparationsleistungen wieder aufgeworfen haben. Nur Zwangsarbeit, medizinische Experimente und "Arisierung" von Vermögen dürften fortan als abgegolten gelten. Das "Thema der Reparationen", so hieß es, bleibe vom Vertrag unberührt. Ja, es ist Shoah-Business!
Das wundert nicht, denn Deutschland hat bis heute, fast ein Menschenalter nach dem zweiten Weltkrieg, noch immer keinen Friedensvertrag, aber Reparationen dürfen nach Völkerrecht erst nach einem Friedensschluß festgelegt werden. Die Zahlungen, die Deutschland dem Grunde nach schon im Potsdamer Abkommen vom Februar 1945 auferlegt wurden, die bis 1954 immerhin 57 Mrd. Mark umfaßten, davon 40% an Israel, waren also völkerrechtswidrig - und der Wert der Demontagegüter und der verlorenen Ostgebiete wurde nie exakt bewertet, wenn das überhaupt möglich ist.
Ob man überhaupt zu einer "gerechten" Lösung kommen kann, weiß ich nicht. Und eigentlich will ich es auch nicht wissen, denn ich möchte nicht Auschwitz gegen Schlesien abwägen müssen, oder die DDR gegen die BRD. Nein, der Skandal hieran ist, daß spätere Generationen, die schon durch die Gnade der späten Geburt keine Schuld treffen kann, zu Leistungen verpflichtet werden, die Strafcharakter haben. Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip!
Des Weiteren kursieren immer wieder Gerüchte, dass Deutschland bis 2099 noch hinsichtlich des zweiten Weltkrieges zu zahlen hat! Das ist so nicht richtig! Grundsätzlich: "...so lange das Deutsche Reich, juristisch Deutschland als Ganzes, keinen Friedensvertrag besitzt, wird Deutschland, in diesem Fall jetzt die Bundesrepublik Deutschland als Wirtschafts- und Verwaltungsgebiet, siehe Artikel 133 GG, immer zahlen müssen! Selbst wenn es dann irgendwann einen Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes geben kann, wird erst dann die Reparationszahlung zur Abgeltung der Kriegs-, Wirtschafts- und menschlichen Schäden geregelt! Bis 2099 wurde mit Absegnung der Vereinten Nationen die einstweilige Besetzung Deutschland als Ganzes, durch die drei Mächte, neu geregelt! Das hat nichts mit den Reparationszahlungen zu tun! Bis zu diesem Zeitpunkt wird Deutschland nach wie vor Zahlungen leisten müssen.
Was heißt müssen, wir müssen nicht für etwas zahlen, was wir nicht initiiert haben.der 2.ww ist uns von Churchill mit Hilfe unseres Nachbarn Polen aufgezwungen worden .Wir und ich verlangen einen sofortigen Friedensvertrag und nicht erst in 10 Jahren oder später - 2099 ist doch wohl ein Witz- mit uns nicht, wir werden moprgen zum Bürgeramt gehen und unsere Friedensbekundu ng bekanntgeben , zusammen mit unserem Entnazifizierun gsantrag nach GG 139.
Wir sind erschüttert, daß wir duch die Gleichschaltung sgesetze von 1934 entmüngt und staatenlos gemacht wurden....schaut auf Eure Auaweise, das sind Personalausweis e mit der Zugehörigkeit zur Pleite-GmbH und mit der Bezeichnung " deutsch " , Das ist doch keine Staatsbezeichnu ng....Ich bin erschüttert, wir wurden reingelegt !!.....Das kann nicht allein das Werk unseres AH gewesen sein .



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